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AGB

1. Allgemeine Bestimmungen:
Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich für alle Verträge und Geschäftsfälle der Firma Fenster Steidler, 1210 Wien, Dafertgasse 31, im Text in Kurzform „Fenster Steidler“ genannt.
Alle – auch zukünftigen – Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fenster Steidler erfolgen auf Grund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Auch die Übersendung der Auftragsbestätigung gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Kunden. Spätestens mit Auftragserteilung bzw. Bestellung gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. Unter dem Begriff „Kunden“ sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer erfasst. Im Fall von Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten sie soweit, als sie nicht zwingenden Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.

2. Vertragsabschluss:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden kann per Post, Fax, elektronisch mittels unterzeichneter Auftragsbestätigung oder mündlich erfolgen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei sofortiger Lieferung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, die Annahme der Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Stillschweigend unsererseits gilt nicht als Zustimmung. Für Umfang, Art und Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung bzw. Rechnung maßgebend. Enthält die endgültige Lieferung Änderungen gegenüber der Bestellung, so gelten diese Änderungen als vom Kunden genehmigt, wenn er ihnen nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Die unsere Leistungen betreffenden Werbe- und Informationsmaterialien und die darin enthaltenen Angaben werden nur dann verbindlicher Vertragsinhalt, wenn die Fenster Steidler dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3. Kostenvoranschläge und Angebote:
Kostenvoranschläge verpflichten uns weder zur Annahme des Auftrages noch zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Kostenvoranschläge sind für uns nur dann verbindlich, wenn dies im Kostenvoranschlag ausdrücklich angeführt ist. Für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlages wird keine Gewähr geleistet. Ansonsten sind unsere Kostenvoranschläge sowie unsere Angebote grundsätzlich freibleibend. Kostenvoranschläge und Angebote werden nach bestem Fachwissen erstattet. Auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb unserer Erkennbarkeit liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Die mit der Erstellung eines Kostenvoranschlages darüber hinaus verbundenen Leistungen, wie zum Beispiel Planungsarbeiten, werden gesondert verrechnet. Für uns von unseren Kunden zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen trifft uns keine Verantwortlichkeit und insbesondere haften wir nicht für darin enthaltene Mängel. Der Kunde haftet für die Richtigkeit von ihm beigestellter Muster, Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen. Der Kunde haftet ferner dafür, alle Rechte an den übersandten Mustern, Zeichnungen, Entwürfen, Plänen oder Unterlagen ähnlicher Art zu haben.

4. Preise:
Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist, so gelangen die, in dem Angebot angeführten Verkaufspreise zur Verrechnung und werden Umsatzsteuer, Beförderungs- und sonstige Nebenspesen gesondert in Rechnung gestellt. Die von uns angeführten Preise verstehen sich exklusive Zusendung und anfallende Zölle. Etwaige Zollabgaben und Steuern werden nach dem Inhalt der Sendung ermittelt. Etwaig gewährte Skonti oder Rabatte gelten nur für die jeweilige Lieferung und nicht auch für etwaige Folgeaufträge bzw. –Lieferungen, dies auch, wenn wir bei etwaigen Folgeaufträgen bzw. – Lieferungen etwaige vom Kunden vorgenommenen Abzügen nicht widersprechen. Preise und Konditionen sind freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich.

5. Zahlung:
Der Kunde kann den Kaufpreis per Überweisung als Vorkasse leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Wechsel und Schecks, sowie andere Währungen als Euro werden ausdrücklich nicht angenommen. Der Kunde hat nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von zumindest 50% des Preises zu leisten. Der Restbetrag ist bis längstens eine Woche nach Lieferung/Abholung vom Kunden zu leisten unabhängig von der Montage des Subunternehmens Borók István e.v. oder das in auftragegegebenen Subunternehmen. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängel der Produkte ist nur dann in der Höhe jener Kosten zulässig, die zur Behebung der objektiv festgestellten Mängel erforderlich sind und sind nicht anwendbar für die Leistungen des Subunternehmens Borók István e.v. oder das in auftragegegebenen Subunternehmen. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Verzugszinsen in der Höhe von zwölf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu berechnen, verschuldensunabhängig die Kosten außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen (insbesondere Kosten einer rechtsfreundlichen außergerichtlichen Intervention und Kosten eines Mahn- und Inkassobüros) zu verlangen und Schadenersatz für die uns erwachsenden Schäden zu verlangen oder vom Vertrage zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In letzterem Falle (Vertragsrücktritt) sind wir unabhängig vom Verschulden des Kunden berechtigt, die vereinbarte Anzahlung, mindestens aber 35% des Kaufpreises als Vertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Diese Bestimmung findet auf Geschäfte mit Verbrauchern nur insoweit Anwendung als dies im Einzelnen ausgehandelt wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung der Vertragsstrafe hindert nicht die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden. Sofern die Einmahnung der fälligen Zahlungen durch die Fenster Steidler direkt erfolgt, ist die Fenster Steidler berechtigt, zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 12,– zu fordern. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, sind wir weiters berechtigt, sämtliche uns gegen den Kunden zustehende Forderungen sofort fällig zu stellen.

6. Lieferung bzw. Leistungserbringung:
Lieferwerke. Unsere Lieferverpflichtung steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung durch unsere Lieferwerke, es sei denn, die unrichtige oder verspätete Lieferung durch unsere Lieferwerke ist durch uns verschuldet. Sollte ein allfällig verbindlich vereinbarter Liefertermin durch die FensterUngarn um mehr als 60 Tage überschritten werden, ist der Kunde berechtigt, unter einer Nachfristsetzung von 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Lieferung nicht gegenüber dem Kunden als versandfrei gemeldet wurden. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Soweit Teillieferungen möglich sind, können wir nach unserer Wahl auch in Teilen liefern. Jede Teillieferung dient als Geschäft für sich und kann von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Lieferpflichten und Lieferfristen ruhen, solange der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand ist oder eine zur Erfüllung eines Auftrages notwendige Handlung nicht vornimmt. Jede Änderung einer Bestellung hat eine Änderung des ursprünglichen unverbindlichen Liefertermines zur Folge. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist der Kunde nicht berechtigt, Art oder Umfang der vereinbarten Leistung oder Umstände der Leistungserbringung zu ändern oder zusätzliche Leistungen zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Verständigung von der Bereitstellung bzw. bei Lieferung zu übernehmen. Bei Abnahmeverzug wird der Kunde vorbehaltlich sonst zustehender Rechte lagerzinspflichtig. Im Falle des Abnahmeverzugs des Kunden sind wir auch ohne Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu begehren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarte Anzahlung als nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Vertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Fälle von höherer Gewalt oder sonstige störende Ereignisse, die uns an der Erfüllung unserer Verpflichtungen hindern, entbinden uns für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von der Erfüllung unserer Verpflichtungen. Im Falle einer Behinderung, welche länger als drei Monate andauert, sind sowohl wir als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Versand:
Wenn bei der Bestellung keine Details für den Versand vereinbart werden, wird die Beförderung nach bestem Ermessen, aber ohne irgendeine Verantwortung für die billigste Verfrachtung vorgenommen. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreien Lieferungen ausnahmslos auf Gefahr des Kunden. Verpackungsmaterial wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Waren, welche unmittelbar an Dritte versandt werden, gelten bezüglich äußerer und innerer Beschaffenheit mit dem Versand als bedingungsmäßig geliefert und als endgültig angenommen. Der Kunde haftet für alle Kosten inklusive anfallender Zölle und Steuern unabhängig von widersprechenden Zahlungsanweisungen oder Bestimmungen. Nutzung und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab unserem Lager Mosonmagyaróvár auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder der Transport durch uns durchgeführt, organisiert oder geleitet wird.

8. Montage:
Die Montage von den Waren wird vom Subunternehmen „Borók István e.v.“ oder anderen in Auftrag gegebenen Subunternehmen der Fenster Steidler durchgeführt. Eine Haftung der Fenster Steidler für die durch die Montage entstandenen Schäden ist daher ausgeschlossen. Bei gewünschter Montage, hat die Lieferung durch das Subunternehmen zu erfolgen, um mögliche Transportschäden zu vermeiden und spätere Reklamationen einzugrenzen. Im vereinbarten Preis für Montagearbeiten sind jene Leistungen abgegolten, die für uns aufgrund der Angaben des Kunden tatsächlich vorhersehbar waren. Zusätzliche Arbeitsleistungen, die entweder auf einer zusätzlichen oder nachträglichen Weisung des Auftraggebers beruhen oder die aus welchem Grund auch immer für die Montagearbeiten notwendig sind, werden nach Regiestunden abgerechnet. Falls im Auftrag kein Regiestundensatz vereinbart wurde, gelten branchenübliche Regiestundensätze als vereinbart.

9. Umtausch:
Ein Umtausch der Leistungen der Fenster Steidler ist grundsätzlich ausgeschlossen.

10. Pflichten des Kunden:
Die Leistungserbringung der Fenster Steidler ist von einer entsprechenden und termingerechten Mitwirkung des Kunden abhängig. Der Kunde ist daher verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine gefahrenlose und termingerechte Leistungserbringung durch die Fenster Steidler ermöglichen. Der Kunde hat insbesondere sämtliche Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Fax) vollständigen und richtig anzugeben sowie die Fenster Steidler von Änderungen dieser Kontaktdaten zu verständigen. Im Falle der Eingabe von unvollständigen oder unrichtigen Kontaktdaten durch den Kunden, ist jegliche Haftung der Fenster Steidler, insbesondere auch für daraus resultierende Verzögerungen, ausgeschlossen. Grundsätzlich erfolgt die Abmessung der Maße durch Mitarbeiter von Fenster Steidler oder durch Mitarbeiter des Subunternehmens der Fenster Steidler. Sollten die Maße und Details ausnahmsweise vom Kunden direkt bekannt gegeben werden, so hat der Kunde für die Richtigkeit sämtlicher von ihm angegebenen Maße, Pläne und Zeichnungen sowie Details gegenüber der Fenster Steidler einzustehen. Sollte sich deren Unrichtigkeit herausstellen, so ist eine Haftung der Fenster Steidler, insbesondere für die Untauglichkeit der gelieferten Waren, ausgeschlossen. Liefertermine sind vom Kunden einzuhalten und für die freie Zufahrt sowie für eine angemessene Abstellfläche für die gelieferten Warten zu sorgen. Bei Montage- Einstell- oder Servicearbeiten hat der Kunde für den freien Zugang zu den zu bearbeiteten Elementen und für eine vollflächige Abdeckung des Bodens zu sorgen, widrigenfalls von dem Subunternehmen keine Haftung für allfällige entstehende Schäden haftet. Entstandene Schäden, die nicht mit den gelieferten Produkten zu tun haben, aber bei der Montage verursacht wurden sind mit dem beauftragtem Subunternehmen abzuklären. Eine Zurückhaltung der Restzahlung an die Firma Steidler ist dadurch ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Gesamtforderung alleiniges Eigentum der Fenster Steidler. Die Gesamtforderung umfasst sowohl unsere Forderung aus der Lieferung der Ware als auch aus der Lieferung anderer Waren. Der Eigentumsvorbehalt erlischt erst mit der Begleichung sämtlicher unserer Forderungen durch den Kunden. Dies gilt insbesondere auch für einen sich zu Lasten des Kunden ergebenden Saldo aus einem Kontokorrentverhältnis. Sofern der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät, sind wir jederzeit berechtigt, auch ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Ware herauszuverlangen. Eine Klagsführung auf den Kaufpreis oder einen Teilbetrag berührt unseren Eigentumsvorbehalt nicht. Solange unser Eigentumsvorbehalt besteht, sind wir jedenfalls auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Vertragsrücktrittes erhält der Kunde nur den Betrag für die zurückerhaltene Ware gutgeschrieben, welcher dem Zeitwert der Ware im Zeitpunkt der Zurücknahme entspricht, abzüglich uns entstandener Manipulationsspesen in Höhe von 50% des Kaufpreises, Transportkosten und sonstiger uns durch den Vertragsrücktritt entstandener Nachteile inklusive entgangenen Gewinn. Solange unser Eigentumsvorbehalt aufrecht ist, kann der Kunde über die Ware nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung verfügen. Im Falle der Verfügung über die Ware erwerben wir automatisch sämtliche Forderungen und Ansprüche, welche dem Kunden aus der Verfügung über die Ware zustehen. Im Falle einer Vermengung oder Verarbeitung der Ware stehen sämtliche daraus entstehenden Miteigentumsansprüche uns anstelle dem Kunden zu. Vor einer allenfalls von dritter Seite vorgenommenen Pfändung oder sonstiger Beanspruchung der gelieferten Waren hat uns der Kunde sofort zu verständigen. Leistet der Kunde den in einer an ihn ergangenen Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis einschließlich ausgewiesener Umsatzsteuer zum vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt nicht, so hat der Kunde unsere aushaftende Forderung durch Bestellung eines ausreichenden Pfandrechts nach unserer Wahl entweder an einer dem Kunde gehörigen Liegenschaft, an Gegenständen des Sachanlagevermögens, an vom Kunden gehaltenen Beteiligungen an dritten Unternehmungen, an Gegenständen des Warenvorrats, an Bankguthaben bei inländischen Kreditinstituten, sowie an unbedingten Forderungen aus vertragsmäßig durchgeführten Lieferungen und Leistungen an bonitätsmäßig einwandfreie Kunden, jeweils bis zum Ausmaß der fälligen Kaufpreisforderung, sicherzustellen.

12. Ausschluss der Übertragung von Rechten:
Eine Übertragung der Rechte aus der Geschäftsbeziehung an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung nicht statthaft.

13. Rücktrittsrecht:
Im Fall von Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes im Fernabsatz hat der Verbraucher gemäß § 5e KSchG das Recht, von Verträgen binnen sieben Werktagen, gerechnet ab dem Eingang der Warenlieferung beim Verbraucher oder ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei Dienstleistungsverträgen, zurückzutreten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Textform zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird. Daneben besteht das Rücktrittsrecht nicht auf Waren oder Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten und die Gefahr der Rücksendung tragen bei Ausübung des Rücktrittsrechts die Verbraucher. In allen sonstigen Fällen ist der Rücktritt des Kunden ohne Zustimmung der Fenster Steidler ausgeschlossen. Erfolgt der Rücktritt mit Zustimmung der Fenster Steidler vor Produktionsbeginn hat der Kunde 10% des Kaufpreises zu leisten. Erfüllt ein Teil den Vertrag nicht, oder kommt er in Verzug, ist der andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 3 Monaten vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hieraus begründetem Rücktritt des Verkäufers, sowie bei einem nicht gerechtfertigtem Rücktritt des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, entweder auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder die Bezahlung einer Stornogebühr vom Käufer in Höhe von 50% des Kaufpreises zu verlangen, ohne dass die Fenster Steidler gegenüber dem Kunden einen konkreten Schadenseintritt nachzuweisen haben.Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens wird davon nicht berührt.

14. Gewährleistung:
Die Gewährleistung der Lieferungen und Leistungen der Fenster Steidler richtet sich nach den allgemeinen Qualitätsrichtlinien der Bundeswirtschaftskammer sowie den Bestimmungen des ABGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übernahme bzw. Eintreffen in der Bestimmungsstation zu prüfen und Mängel unverzüglich, d.h. spätestens drei Kalendertagen ab Lieferung, aber noch vor der Montage, schriftlich uns gegenüber zu rügen, ansonsten unsere Lieferung oder Leistung als genehmigt gilt, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt. Versteckte Mängel sind sofort mit Erkennbarkeit für den Kunden uns gegenüber schriftlich zu rügen. Für die Lagerung der Elemente bis zur Montage auf der Baustelle ist der Käufer hinsichtlich Diebstahl und Beschädigung verantwortlich. Jegliche Gefahren gehen bei Übergabe der Ware an den Käufer auf diesen über, gleichgültig ob der Käufer selbst oder ein Beauftragter die Ware übernommen hat, oder kein Übernahmeberechtigter auf der Baustelle anwesend war.
Ein allfälliger Glasbruch ist von der Fenster Steidler nur dann zu ersetzen, wenn der Glasbruch bereits bei der Übergabe vorhanden war und dies auf dem Lieferschein schriftlich vermerkt wird. Voraussetzung für die Gewährleistung ist die Erfüllung sämtlicher dem Kunden obliegenden Vertragspflichten, insbesondere der Zahlungspflicht. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden bzw. eine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Käufers gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn ein Mangel durch unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, durch nicht ausreichende Pflege, durch gewöhnliche Abnutzung, durch nicht fachgerechte oder dem Stand der Technik entsprechenden Montage oder Verbindung einzelner Elementen, sowie durch sonstige Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder Dritter, entsteht. Diesbezüglich gilt bei Fenster die Ö-NORM B5305 Fenster-Instandhaltung als verbindlich. Bei Verbesserungen oder Veränderungen durch den Kunden selbst oder durch Dritte die unsachgemäß oder ohne vorherige Zustimmung der Fenster Steidler vorgenommen wurden, wird die Gewährleistung der Fenster Steidler für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.
Für Geschäfte mit Verbrauchern gilt. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Ablieferung der Ware/Leistungserbringung. Basis für die Leistungserbringung des Verkäufers ist die verbindliche Unterschrift am Lieferschein oder auf dem Montage- Abnahmeprotokoll durch den Käufer. Der Verbraucher hat grundsätzlich nicht die Wahl, ob eine Verbesserung oder Ersatz erfolgen soll. Die Fenster Steidler ist berechtigt, die gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie unmöglich ist oder für sie, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Es bleibt der Fenster Steidler vorbehalten, die bei Gefahrenübergang festgestellten Mängel an Ort und Stelle zu beheben, die mangelhaften Teile zwecks Reparatur zurückzunehmen, schadhafte Produkte auszutauschen, den Liefergegenstand gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten. Die ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Durch die Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

Für Geschäfte mit Unternehmern gilt: Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware/Leistungserbringung. Die Gewährleistungsfrist wird durch die Mängelbehebung nicht verlängert. Die Vermutung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Bei Unternehmen leistet die Fenster Steidler für Mängel zunächst nach ihrer Wahl entweder Verbesserung oder Ersatz. Wandlung sowie das Recht des Rücktritts vom Vertrag seitens des Unternehmers sind ausgeschlossen. Der Unternehmer hat bei Geltendmachung von Gewährleistungs- und oder Garantieansprüchen die Lieferung oder Leistung auf eigene Kosten und Gefahr nach Tunlichkeit an die Fenster Steidler zu schicken. Die Möglichkeit des besonderen Rückgriffs gemäß § 933 b ABGB nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist ausgeschlossen.

15. Garantie
Die unter Punkt 14. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten Regelungen betreffend die Gewährleistung bleibt von den nachstehenden Garantieerklärungen unberührt. Die Garantie bezieht sich nur auf Mängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Keine Garantie besteht für produktionsbedingte oder naturgemäße Abweichungen bzw. Änderungen der Ware. Keine Garantie besteht für naturgemäße Farbabweichungen, welche von der Fenster Steidler nicht beeinflusst werden können. Der Garantieanspruch ist bei unsachgemäßer Montage oder Lagerung bzw. nicht fach- oder sachgerechten Verbindung einzelner Elemente sowie bei Beschädigung durch den Kunden oder Dritten ausgeschlossen. Für allfällige Schäden, insbesondere Oberflächenschäden, welche auf eine gewöhnliche Abnutzung, auf Witterungsverhältnisse oder auf eine Verwendung von aggressiven bzw. scheuernden Reinigungsmittel zurückzuführen sind, ist die Garantie ausgeschlossen. Eine Garantie kommt bei eloxierten Oberflächen und Aluminium nur dann in Betracht, wenn eine Grundreinigung sowie zwei Mal jährlich eine Reinigung entsprechend der GRM-Richtlinien (Gütegemeinschaft für die Reinigung von Metallfassaden) erfolgt. Eine Garantie ist ausgeschlossen, sofern der erforderliche Mindestabstand zu Heizkörpern nicht eingehalten wird. Die Fenster Steidler gewährt weiteres eine einjährige Garantie auf die mechanische Funktion der Beschläge und auf die Profile. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch ist bei unsachgemäßer bzw. nicht fach- oder sachgerechten Verwendung bzw. Wartung sowie bei Beschädigung durch den Kunden oder Dritten ausgeschlossen. Die Garantie umfasst lediglich Beschläge und Profile, die normalen Witterungsbedingungen ausgesetzt sind. Bei Vorliegen eines Garantiefalles stellt die Fenster Steidler das jeweilige Material (Profile oder Beschläge) kostenlos bereit. Der Austausch der Beschläge oder Profile ist nicht von der Garantie umfasst. Auf Wunsch des Kunden wird der Austausch der Beschläge direkt von der Fenster Steidler oder einem ihrer Subunternehmer unter Verrechnung der Arbeitszeit vorgenommen.

Besondere Hinweise im Zusammenhang mit Kunststoff- und Aluminiumprodukten
Der Hersteller gewährt 5 Jahre Garantie gegen Verfärbung weißer Kunststoff-Wohnraumfenster nach Prüfverfahren DIN 53387, wobei höchstens die Stufe 3 des Graumaßstabes nach Din 54002 zulässig ist.
Kunststoff-Fenster sind bei Lagerung vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen.
Der Hersteller gewährt 5 Jahre Garantie gegen die Verfärbung von Oberflächen eloxierter oder pulverbeschichteter Aluminiumprofile. Vergleichsbasis ist mindestens 30 % der ermittelten Glanzgrade nach DIN 67530 des Ausgangswertes.
Farbunterschiede an Eloxierungen und Pulverbeschichtungen bei Sprossen zueinander und Sprossen zu dem jeweiligen Fensterrahmen sowie bei Alu- Profilen und Rollo- Schienen sind herstellungs- bzw. materialbedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.
Abweichungen oder leichte Farbunterschiede bei Holzstrukturen von Kunststofffenstern sind Produktionsbedingt, um eine holzähnliche Strukturierung zu erlangen und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar.
Oberflächenschäden, verursacht durch aggressive bzw. scheuernde Reinigungsmittel, sind von den Garantieleistungen ausgenommen.
Besondere Hinweise bei Holzprodukten
Holzfenster, die ohne geeignete Endbeschichtung (Dickschichtlasur) bestellt werden, werden ohne Zwischenschliff geliefert und es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lt. Ö-NORM B5303 eine geeignete Oberflächenbeschichtung gemäß Ö-NORM B2230 Teil 1 vom Kunden selbst vorzunehmen ist, da Imprägnierungen alleine keinen ausreichenden Schutz des Holzes bieten. Für alle Reklamationen, Mängel oder Schadenersatzforderungen, die aufgrund des fehlens einer geeigneten Beschichtung mittelbar oder unmittelbar in Zusammenhang steht, haftet der Verkäufer nicht.
Bei Holzelementen sind, durch das natürliche Material Holz bedingt, Farbabweichungen möglich. Bei der Holzarten Oregon, Lärche, und Kiefer kann zusätzlich Harzaustritt auftreten, welche naturbedingt sind. Beide genannten Erscheinungen stellen keinen Mangel dar und begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
Holzfenster sind witterungsgeschützt in einem trockenen Raum bei einer maximalen Luftfeuchtigkeit von 50 % zu lagern.
Bei bereits eingebauten Holzfenstern sind bei Innenputz- und Estricharbeiten die Flügel auszuhängen und in trockenen Räumen zwischenzulagern, da es durch die hohe Luftfeuchtigkeit bei diesen Arbeiten zu Verziehungen der Flügel kommen kann.
Besondere Hinweise zum Glas
Der Hersteller gewährt bei Isolierglaselementen (2-fach oder 3-fach- Verglasung) 5 Jahre Garantie gegen Kondenswasserbildung im Scheibenzwischenraum.
Systembedingt ist es auf Grund der Dimensionierung des Glaszwischenraumes, des Querschnittes, der Art der Kreuzverbindungen und der dabei auftretenden Toleranz nicht möglich, eine völlig steife Innen-Sprossenverbindung bzw. Scheinstegverbindung die eine Scheibenberührung bei Erschütterung verhindert, herzustellen. Beim Öffnen und Schließen der Fenster, aber auch bei Erschütterung durch den Straßenverkehr kann es zu Klirreffekten kommen. Diese sind aufgrund der technischen Gegebenheiten kein Reklamationsgrund.
Durch Sonneneinstrahlung bzw. durch die Änderung des äußeren barometrischen Druckes kann es zu Ausbauchungen oder Einbuchtungen der Glasscheiben kommen. Diese, aufgrund physikalischer Erscheinungen, entstehende Effekte liegen außerhalb unseres Einflussbereiches und sind daher kein Reklamationsgrund.
Bei Isoliergläsern können vereinzelt in der Ansicht mehr oder minder starke Farbeffekte in Ring- oder Streifenform auftreten. Diese sind auf eine außerordentliche Planparallelität der einzelnen Glasscheiben zurückzuführen. Diese Interferenzerscheinungen sind produktionsbedingt, da eine optimale Planparallelität der Glasscheiben aus Gründen einer verzugsfreien Durchsicht gefordert wird und somit kein Reklamationsgrund sind.
Bei 3-fach Isolierglas werden die Lichtstrahlen durch 6 Glasoberflächen gebrochen bzw. abgelenkt, wodurch es speziell bei Nacht zu mehrfacher Spiegelung bestimmter Gegenstände kommen kann. Es handelt sich hier um das rein physikalische Phänomen der Lichtbrechung und stellt keineswegs einen Reklamationsgrund dar.
Zwischen Heizkörpern und Isolierglas muss ein Mindestabstand von 30 cm in der Höhe eingehalten werden, um schädliche Belastungen an der Verglasungseinheit zu vermeiden. Gleichzeitig sollte der Heizkörper dem Breitenmaß der Isolierglaseinheit entsprechen, um eine gleichmäßige Erwärmung der Scheibe zu gewährleisten. Bei Unterschreitung des oben angeführten Heizkörperabstandes, muss aus Sicherheitsgründen ein Strahlenschutz dazwischen sein, da ansonsten keine Garantie für das Isolierglas übernommen wird.
Produktionsbedingt kann es bei Glasscheiben zu Einschlüssen. Blasen, Punkten, Flecken, Strichen, und Ähnlichem kommen, wobei bei einer Glasfläche kleiner oder gleich 1m² maximal 4 Stück mit je maximal 3 mm Durchmesser und bei Scheiben die größer als 1m² sind, maximal 1 Stück mit je maximal 3 mm Durchmesser je umlaufendem Meter Kantenlänge erlaubt ist.
Besondere Hinweise zu Rollladen, Raffstore, Insektenschutz und Markisen
Bei jeglicher Art von Farben und Beschichtungen (RAL-Farben, Holzdekor, Dekor) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur annähernd der Farbton ist d.h. es handelt sich nicht um genau den gleichen Farbton. Farbunterschiede, die auf material-, verfahrens- und herstellerbedingte Abweichungen zurückzuführen sind, lassen sich nicht vermeiden, d.h. es können Abweichungen hinsichtlich Glanz und Farbton auftreten. Weiters ist bei den Farbtönen z.B.: Weißaluminium 9006 und Graualuminium 9007 je nach Hersteller ein Farbunterschied – dies stellt keine Reklamation dar.
Bei Rollladenpanzern kann es bei gewisser Reflektion des Sonnenlichtes durch die Lichtschlitze in geschlossenem Zustand zu sichtbaren Streifen kommen. Aufgrund der Gesamtkonstruktion sind Rollläden nicht für totale Verdunkelungen geeignet, denn es können auch im Führungsschienen- und Kastenbereich Lichtschatten auftreten. Verbesserungsmöglichkeit: Verdunkelungselement.
Alle elektrischen Installationen sind bauseits durchzuführen. Die Endabschaltung der E-Antriebe wird von dem beauftragten Subunternehmen programmiert. Bei bauseits vorhandenen Steuerungen übernehmen wir für die von uns gelieferten Motore bzw. auftretenden Folgeschäden keine Garantie. Schalter, Taster (Lichtschalter) oder Schaltungen, die gleichzeitig einen Auf- und Abbefehl ermöglichen, dürfen nicht angeschlossen werden. Bei Drehrichtungsänderung muss der Antrieb mind. 0,5 s spannungslos sein. Ein exakter Motorgleichlauf bei mehreren Anlagen kann nicht gewährleistet werden.
Bei automatischen Steuerungen (Wind- und Sonnenwächter, Zeitschaltuhren,…) ist zu beachten, dass die Automatik im Winter ausgeschaltet wird.
Bei Funksteuerungen ist zu beachten, dass die Reichweite des Funksignals durch den Gesetzgeber und die baulichen Maßnahmen begrenzt ist.
Bei Sonnen- und Windsteuerungen kann ein 100%iger Schutz gegen Windschäden nicht gewährleistet werden. Das Risiko von Schäden kann jedoch durch eine korrekte Positionierung des Windfühlers und genaue Einstellung der Schwellwerte vermindert werden.
Ein Schräglauf bzw. Schräghang bei Raffstoren sowie ein unterschiedliches Schließverhalten der Lamellen kann auftreten, weiters kann auch ein Höhenunterschied auftreten – dies stellt keine Reklamation dar.
Insekten können von außen über den Rollladen/Raffstorekasten nach innen gelangen. Eine 100% ige Abdichtung ist beim Insektengitterrollo unmöglich. Dies stellt keine Reklamation dar.
Ebenso kann es bei Markisen und textilen Beschattungen zu leichten Faltenbildungen und geringfügigen Farbabweichungen kommen. Die Anbringung von Längs- und Quernähten richtet sich nach den technischen Erfordernissen.
ACHTUNG: Zweckentfremdende Belastungen beeinträchtigen Funktion und Sicherheit der Rollläden, Raffstore, Insektenschutz und Markisen. Bei Fehlbedienung und unsachgemäßem Gebrauch erlischt der Garantieanspruch.
Sonstiges
Der Verkäufer ist berechtigt, an seinen Produkten Firmenzeichen anzubringen.
Der Käufer hat auf die ihm vorgeschriebenen bzw. gesetzlichen Bauvorschriften auch bezüglich Sicherheitsgläser, notwendiger Einreichungen bei der MA 19 oder MA 17, welche nur gegen Auftrag und Kostenersatz von uns durchgeführt wird, zu achten

16. Schadenersatzansprüche:
Wir haften nur für vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten unsererseits. Keine Haftung der Fenster Steidler besteht für Mängelfolge- oder sonstige Begleitschäden. Für entgangenen Gewinn sowie für indirekte bzw. mittelbare Schäden haftet die Fenster Steidler nicht. Eine Haftung für allfällige Druckfehler in den Werbemittel der Fenster Steidler und Datenfehler auf der Webseite der Fenster Steidler und FensterUngarn ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche, insbesondere anstatt von Gewährleistungsansprüchen geltend gemachte, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Sofern der Kunde oder unser sonstiger Vertragspartner die von uns in Verkehr gebrachten oder von uns vertriebenen Produkte weitervertreibt, ist er verpflichtet, die vorstehende Regelung vollinhaltlich auf seine Abnehmer zu überbinden und diese zur Weiterüberbindung auf alle folgenden Abnehmer zu verpflichten. Der Kunde oder unser sonstiger Vertragspartner haften uns für sämtliche Nachteile, welche wir erleiden, sollten sie die vorstehende Überbindung nicht vornehmen. Unter Weitervertrieb ist jede Überlassung an einen weiteren Abnehmer, sei es in unbearbeiteter oder in bearbeiteter Form im Rahmen der Durchführung von Arbeiten zu verstehen. Die Haftung ist – soweit zulässig – auf den Wert des Produktes beschränkt. Wird eine Ware von uns aufgrund von Angaben des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung der Fenster Steidler nur auf die bedingungsgemäße Ausführung.

17. Aufrechnungsverbot:
Eine Zurückbehaltung bzw. Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen unsere Forderungen ist nicht zulässig, es sei denn, wir würden eine solche Aufrechnung ausdrücklich im Einzelfall ziffernmäßig schriftlich anerkennen. Ein Verbraucher hat das Recht mit Gegenforderungen aufzurechnen, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit unsererseits, bei Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers und Fenster Steidler, aber nicht mit dem beauftragten Subunternehmen stehen, sowie die gerichtlich festgestellt oder die von uns schriftlich anerkannt worden sind.

18. Befreiung von der Erfüllung von Vertragsabschlüssen:
Höhere Gewalt und deren Folgen befreien uns von der Lieferverpflichtung. Änderungen in der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns, vom Kauf zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen. In diesem Fall haftet der Besteller für die Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrage entstanden sind. Schadenersatzansprüche des Käufers aus diesen Gründen sind ausgeschlossen.

19. Datenschutz
Im Falle eines Vertragsabschlusses erheben und verarbeiten wir die, uns zur Verfügung gestellten, personenbezogenen Daten in unserem System und nutzen diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung, sowie Abrechnung. Für Zwecke der Werbung, der Marktforschung sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung unseres Angebots erstellen und verwenden wir anonymisierte Nutzungsprofile. Hiergegen steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht zu, welches er uns gegenüber jederzeit durch Sendung einer E-Mail an info@fenster-steidler.eu ausüben kann. Wir geben zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung und Vermeidung von Zahlungsausfällen die hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten des Kunden an das von uns beauftragte Unternehmen (Namen und Anschrift) weiter.

20. Urheberrecht und Nutzung
Alle Nachrichten, Grafiken und Design der Webseite der Fenster Steidler und FensterUngarn dienen ausschließlich der persönlichen Information der Kunden. Wir übernehmen keine Gewähr für ständige Verfügbarkeit der Webseite. Sämtliche Inhalte der Webseite der Fenster Steidler und FensterUngarn sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sämtliche von der Fenster Steidler in elektronischer Form oder Papierform zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere ausgearbeiteten Pläne, Entwürfe oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns ausgearbeiteten Pläne, Entwürfe oder Unterlagen ähnlicher Art weiter zu geben, zu vervielfältigen oder sonst in welcher Form auch immer zu verwerten. Für jede dennoch erfolgte Weitergabe ist uns der Kunde schadenersatzpflichtig, wobei er in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten hat.

21. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Es wird die Geltung des Rechts der Republik Österreich vereinbart. Die Anwendung des UNCITRALKaufrechtsübereinkommens 1980 wird ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Wien. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Wien zuständig oder es das Konsumentenschutzgesetz zwingend anderes vorschreibt.
Für Klagen gegen die Fenster Steidler, insbesondere aus Warenlieferungen oder Zustande gekommenen Aufträgen oder Verträgen gilt unbeschadet der sich aus der Gesetzergebenden Gerichtsstände die Zuständigkeit der Stadt Wien als vereinbart. Für Klagen gegen die Fenster Steidler wird die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Wien ausschließlich Gerichtsstand sein.

22. Schiedsvereinbarung
Bei Vertragsabschlüssen mit Kunden aus Wohnsitzstaaten, mit denen kein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche mit Österreich besteht, gelangt anstelle der Gerichtsstandsvereinbarung unter Punkt 22 die nachstehende Regelung zur Anwendung bzw. verpflichtet sich der Kunde erforderlichenfalls eine dementsprechende Schiedsvereinbarung abzuschließen: Sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten und Ansprüchen werden unter Ausschluss der Zuständigkeit der staatlichen Gerichte nach der Schieds- und Schlichtordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Das anwendbare materielle Recht ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

23. Salvatorische Klausel
Mit einer Bestellung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Fenster Steidler an. Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. An der Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine wirksame, die ersterer nach deren Sinn und Zweck rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.